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Die Nachstehenden Informationen wurden von diversen Zeitschriften übernommen. u.a. (ADAC Magazin)
Ärger um die rote "07"
In der Sitzung vom 10.Februar 2006 hat der Deutsche Bundesrat entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des roten 07er-Kenzeichens ab 2007 auf 30 Jahre festzuschreiben. Oldtimer/Youngtimer-Besitzer, die ein unbefristetes rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der Zulassungsverordnung besitzen, haben Bestandsschutz und dürfen dieses auch nach der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) behalten, selbst wenn ihr Fahrzeug unter 30 Jahre alt ist. Da die Regelung erst nach dem 01.02.2007 in Kraft treten wird sollten Fahrzeugbesitzer, die ein befristetes Kennzeichen haben, das regelmäßig verlängert werden muss, laut Deufet versuchen, dieses bei der Zulassungsstelle auf unbefristet ändern zu lassen  Bei Neuanträgen nach diesen Zeitpunkt wird auch (wie beim H-Kennzeichen) eine Eingangsuntersuchung Pflicht, regelmäßige Hauptuntersuchungen sind allerdings nicht vorgeschrieben.
Freie Fahrt für Veteranen
Ausnahme. Oldtimer mit >H<- oder >07<- Kennzeichen bekommen grünes Licht für Umweltzonen. Das Bundeskabinett folgte einen Entsprechenden Bundesrats-Beschluss. Bundesweite Fahrverbots-Ausnahmen für Anwohner wird es indes nicht geben; hier muss jede Kommune individuelle Regelungen treffen. Zum Jahresanfang 2008 wollen Berlin, Hannover und Köln Fahrverbote für Autos mit alter Abgastechnik starten. Baden-Würtemberg führt im März 2008 Fahrverbote in Stuttgart, Mannheim und sechs Weiteren Städten ein.

 

 

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    TMC Sauriasl        
             
             
             
             
             

 

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