| In der Sitzung vom 10.Februar 2006 hat der Deutsche Bundesrat
entschieden, die Altersgrenze für die Vergabe des roten 07er-Kenzeichens ab
2007 auf 30 Jahre festzuschreiben. Oldtimer/Youngtimer-Besitzer, die ein
unbefristetes rotes 07er-Kennzeichen nach den bisherigen Bestimmungen der
Zulassungsverordnung besitzen, haben Bestandsschutz und dürfen dieses auch nach
der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) behalten, selbst wenn ihr
Fahrzeug unter 30 Jahre alt ist. Da die Regelung erst nach dem 01.02.2007 in
Kraft treten wird sollten Fahrzeugbesitzer, die ein befristetes Kennzeichen
haben, das regelmäßig verlängert werden muss, laut Deufet versuchen, dieses
bei der Zulassungsstelle auf unbefristet ändern zu lassen Bei
Neuanträgen nach diesen Zeitpunkt wird auch (wie beim H-Kennzeichen) eine
Eingangsuntersuchung Pflicht, regelmäßige Hauptuntersuchungen sind allerdings
nicht vorgeschrieben. |